Ihre Fragen an Uns?

  • Was ist das Ziel des Projekts?
  • Ziel des Projekts ist es, sexuell grenzverletzenden Verhaltensweisen - in Form direkter sexueller Übergriffe sowie der Nutzung von Missbrauchsabbildungen (sog. „Kinderpornografie“) - durch Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren entgegenzuwirken. 
    Wir helfen Jugendlichen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, ihre sexuelle Neigung zu akzeptieren und mit ihr zu leben, ohne dabei andere Personen zu gefährden. Unser Team arbeitet offen und zugewandt mit den Jugendlichen, ohne sie zu stigmatisieren oder zu verurteilen.

  • Was unterscheidet dieses Projekt von anderen Hilfsangeboten für Jugendliche?
  • Dieses Projekt richtet sich speziell an Jugendliche, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen oder sexualisierte Gewaltfantasien haben bzw. sexuelle Übergriffe begangen haben und das in Zukunft nicht mehr tun wollen. Das Projekt findet anonym, unter Schweigepflicht und kostenlos statt. So soll es den Jugendlichen möglichst einfach gemacht werden, sich den Therapeut*innen zu öffnen und an ihren Problemen zu arbeiten. Unser Team ist speziell für dieses Thema ausgebildet und arbeitet ohne Vorurteile mit den Jugendlichen zusammen.

  • Wer arbeitet in dem Projekt?
  • Unser Team besteht aus Sexualmediziner*innen, Psychiater*innen, Psycholog*innen sowie Psycho- und Sexualtherapeut*innen, die alle speziell für das Thema sexuelle Präferenzstörung ausgebildet sind.

  • Was genau ist Pädophilie?
  • Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz für das kindliche (vorpubertäre) Körperschema. Genau wie bei jeder anderen sexuellen Präferenz muss darauf kein Verhalten folgen. Wenn es zu konkreten sexuellen Handlungen eines Erwachsenen vor, an oder mit einem Kind kommt, spricht man von Pädosexualität. Diese sexuellen Missbrauchshandlungen können auf Pädophilie zurückgehen, müssen sie aber nicht. Tatsächlich haben die Täter*innen in mehr als der Hälfte der Kindesmissbrauchsfälle keine pädophile Präferenz.  

  • Können Jugendliche überhaupt pädophil sein?
  • Nach den internationalen Diagnosekriterien (ICD) wird vor dem 16. Lebensjahr die Diagnose "Pädophilie" nicht vergeben. Wir sprechen hier von einer sexuellen Ansprechbarkeit oder Präferenz für das kindliche Körperschema. Auch nach dem 16. Lebensjahr gehen wir mit den Jugendlichen erst eine ausführliche Diagnostik durch. Wir wollen die Jugendlichen nicht abschrecken oder stigmatisieren, sondern mit ihnen zusammen einen Weg finden, mit dem sie sich wohlfühlen, um so Straftaten zu verhindern.

  • Was passiert mit den Daten meines Kindes?
  • Der Schutz der Daten ist uns ebenso wichtig wie Ihnen, da auch dieser Schutz unter die Schweigepflicht nach §203 StGB fällt und wir uns durch die Weitergabe von Daten strafbar machen würden. Ausschließlich die Kolleg*innen, die in unserem Projekt angestellt sind, haben Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten. Wir wollen für Sie und die Jugendlichen eine sichere Umgebung schaffen, denn nur so können wir gut zusammen arbeiten.

  • Erfährt die Krankenkasse von der Teilnahme am Projekt?
  • Nein. Da die Teilnahme an unserem Projekt anonym ist, brauchen wir keine Krankenkassenkarte. Die Krankenkasse erfährt auch nicht auf andere Art von der Teilnahme am Projekt.

  • Braucht man eine Überweisung vom Hausarzt?
  • Nein, eine Überweisung ist nicht nötig. Sie oder der*die Jugendliche können uns über unsere Telefonnummer oder unsere Email-Adresse erreichen, um einen Termin für ein Gespräch auszumachen.

  • Kann man von einer Präferenz für das kindliche Körperschema geheilt werden?
  • Die sexuelle Präferenz eines Menschen ist keine Krankheit und muss nicht geheilt werden. Sie bleibt jedoch oft über das Leben bestehen und es ist wichtig, einen angemessenen Umgang damit zu finden. Deswegen wollen wir mit den Jugendlichen daran arbeiten, ihre Sexualität zu verstehen und zu akzeptieren, ohne dass sie dabei jemanden gefährden. 

  • Wie lange dauert die Therapie?
  • Gehen wir von einer Einzeltherapiestunde (50 min) pro Woche aus, setzen wir meist ca. 1 Jahr an. Wenn es den Jugendlichen auf Grund der Entfernung oder anderen Umständen nicht möglich ist, 1x die Woche zu kommen, kann die Therapiezeit auch verlängert werden.

  • Gilt die Schweigepflicht auch, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit der sexuellen Neigung begangen wurde?
  • Die Schweigepflicht gilt für alle in der Vergangenheit begangenen Straftaten. Wir dürfen die Schweigepflicht nur brechen, wenn wir uns über eine zukünftige Selbst- oder Fremdgefährdung Sorgen machen müssen. 

  • Begehen alle Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für Kinder auch irgendwann Kindesmissbrauch?
  • Nein. Pädophilie und Kindesmissbrauch sollten niemals gleichgesetzt werden. Kindesmissbrauch ist eine Straftat und Pädophilie eine sexuelle Präferenz, der keine Verhaltensweisen folgen müssen. Tatsächlich werden mehr als die Hälfte der Fälle von Kindesmissbrauch von Menschen begangen, die keine sexuelle Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema verspüren.