UNTER SCHWEIGEPFLICHT.

Psychologinnen und Psychologen sind gesetzlich verpflichtet alles geheim zu halten, was Du ihnen erzählst. Auch Daten und Fakten über Dich und andere Personen müssen vertraulich behandelt werden.

 

Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Klienten, also Dir. Wir schützen so Deine Privatsphäre und bieten Dir einen sicheren Raum, in welchem Du Dich ohne Angst vor Vorverurteilung öffnen und weiterentwickeln kannst.

Außerdem soll Diskriminierung verhindert werden. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung umfasst auch die Information, ob Du Dich in therapeutischer Behandlung befindest oder ob Du Straftaten in der Vergangenheit begangen hast.

 

Bei widerrechtlicher Weitergabe von Informationen drohen uns Ausschluss aus dem Berufsstand und strafrechtliche Konsequenzen.